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BVerwG, 17.02.1986 - 5 B 68.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wirkung der Erledigung der Hauptsache auf das Beschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- BVerwG, 17.02.1986 - 5 B 68.85
- BVerwG, 29.04.1986 - 5 B 68.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84
Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 17.02.1986 - 5 B 68.85
Ein Ereignis, durch das sich das Verfahren zur Hauptsache, dessen rechtskräftiger Abschluß durch die Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Berufungsgerichts gehemmt war (siehe § 132 Abs. 4 VwGO), erledigt (hier: die Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Wegfalls der Wiederholungsgefahr), wirkt auf das Beschwerdeverfahren (BVerwG, Beschluß vom 28. August 1985 - BVerwG 8 B 128.84 - <DÖV 1985, 1064>; vgl. auch Beschluß vom 23. November 1964 - BVerwG 5 B 46.63 -). - BVerwG, 23.11.1964 - V B 46.63
Auslegung des Begriffs der "dauernden Bewachung" im Hinblick auf die …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1986 - 5 B 68.85
Ein Ereignis, durch das sich das Verfahren zur Hauptsache, dessen rechtskräftiger Abschluß durch die Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Berufungsgerichts gehemmt war (siehe § 132 Abs. 4 VwGO), erledigt (hier: die Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Wegfalls der Wiederholungsgefahr), wirkt auf das Beschwerdeverfahren (BVerwG, Beschluß vom 28. August 1985 - BVerwG 8 B 128.84 - <DÖV 1985, 1064>; vgl. auch Beschluß vom 23. November 1964 - BVerwG 5 B 46.63 -).